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  • Die EXMATRIKULATION erfolgt bei der Studierendenverwaltung. Einzureichen sind:
    1. Antrag auf Exmatrikulation
    2.
    von der Bibliothek entlasteter Studierendenausweis
    3. adressierter und frankierter Rückumschlag (0,55 Euro) für die Zusendung der Exmatrikulationsbescheinigung sowie des Rentenversicherungsnachweises
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  • STUDIENGEBÜHREN in Höhe von i.d.R. 650,00 Euro sind fällig, wenn:
    - ... ein Zweitstudium studiert wird. Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn ein erstes Studium an einer Hochschule in Deutschland absolviert wurde. Auch ein äquivalentes abgeschlossenes Studium im Ausland gilt als Erststudium.

    - ... nach Abschluss eines Diplomstudiengangs außerhalb Rheinland-Pfalz, ein konsekutiver Masterstudiengang studiert wird.

    Es wird für jeden Studierenden ein eigener Gebührenbescheid erstellt. Dieser Bescheid gilt für die Dauer des kompletten Studiums.
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