- STUDIENGEBÜHREN in Höhe von i.d.R. 650,00 Euro sind fällig, wenn:
- ... ein Zweitstudium studiert wird. Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn ein erstes Studium an einer Hochschule in Deutschland absolviert wurde. Auch ein äquivalentes abgeschlossenes Studium im Ausland gilt als Erststudium.
- ... nach Abschluss eines Diplomstudiengangs außerhalb Rheinland-Pfalz, ein konsekutiver Masterstudiengang studiert wird.
Es wird für jeden Studierenden ein eigener Gebührenbescheid erstellt. Dieser Bescheid gilt für die Dauer des kompletten Studiums.
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