Rückmeldefrist für das Wintersemester 2012/2013
- 04.06.2012 bis 02.07.2012 -
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Die Rückmeldung zum nächsten Semester erfolgt durch:
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- Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von derzeit 93,75 Euro.
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- sofern Sie einen Gebührenbescheid erhalten haben:
Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von derzeit 93,75 Euro sowie der Studiengebühren in Höhe von i.d.R. 650 Euro (die genaue Höhe Ihrer Studiengebühr entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid!)
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VORABINFO: AB SOMMERSEMESTER 2013 ERHÖHT SICH DER SEMESTERBEITRAG AUF 96,00 EURO.
Bankverbindung
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Mainz
Konto Nr.: 55 00 15 27
BLZ: 550 000 00
IBAN: DE78550000000055001527 (= für Europa-Überweisungen)
BIC: MARKDEF1550 (= für weltweite Überweisungen)
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer/20122*
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*Geben Sie im Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer an sowie, davon durch einen Schrägstrich getrennt, die Jahreszahl mit einer "1" (für Sommersemester) bzw. einer "2" (für Wintersemester) dahinter.
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Gebühren-Check
Über Ihren Gebührenstand (Soll-Ist-Stand) informieren Sie sich bitte selbst im HIS Online-Portal :
https://qisweb.hispro.de/flu/rds?state=user&type=0
Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit der Banken. Dies bedeutet, dass der Semesterbeitrag erst einige Tage nach Überweisung im HIS Online-Portal angezeigt werden kann.
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Die Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung endet am 09.07.2012.
Geht der Semesterbeitrag nicht bis zum 04.07.2012 ein, so besteht die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr in Höhe von 15,00 Euro bzw. die vollständige Rückmeldegebühr (d.h. Semesterbeitrag sowie u.U. Studiengebühr inkl. Säumnisgebühr in Höhe 15,00 Euro) innerhalb der Nachfrist zu überweisen.
Ist bis zum 09.07.2012 nicht die vollständige Rückmeldegebühr auf dem Konto der Landeshochschulkasse eingegangen, erfolgt die Zwangsexmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung! Gegen diese Exmatrikulation kann ein schriftlicher Widerspruch auf dem Postweg / per Fax innerhalb eines Monats nach Zustellung des Exmatrikulationsbescheides, zusammen mit dem Beleg über die Überweisung des Rückmeldegebühr,
eingereicht werden.
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HINWEIS
Rückmeldung = Zahlung des Semesterbeitrags (und evtl. anderer fälliger Entgelte, wie z.B. Studiengebühren)
Eine separate schriftliche Mitteilung ist nicht notwendig. Den Überweisungsvordruck für den Semesterbeitrag finden Sie an Ihrem Stammdatenblatt für das laufende Semester, welches Sie zusammen mit Ihren Studienbescheinigungen erhalten haben. Auf der Rückseite dieses Formulars finden Sie ausführliche Informationen zur Rückmeldung.