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BAFöG-Amt


Anprechpartnerinnen


Frau Andrea Henninger und
Frau Inge Keller

Tel:      0621/5203-165
Fax:     0621/5203-169
Mail:    bafoeg@fh-lu.de

Besucheranschrift: Raum A27, Ernst-Boehe-Str. 4, 67059 Ludwigshafen

Neue Öffnungszeiten: Dienstags von 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 9.30 - 12.00 Uhr
(zu diesen Zeiten sind wir telefonisch nicht erreichbar, Publikumsverkehr)

Bitte ab Juni 2010 die Weiterförderungsanträge für das WS 2010/11 einreichen.
Studierende, die im WS 2010/11 in das 5. Fachsemester kommen, benötigen ein (nach Möglichkeit) positiv ausgestelltes Formblatt 5 (Leistungsnachweis nach § 48 BAföG) vom Prüfungsamt.
Anträge und nachzureichende Unterlagen können per Post geschickt oder in den Briefkasten vor dem BAföG-Amt eingeworfen werden. Von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir Abstand zu nehmen.

BAföG-Anträge

liegen vor Raum A 27 im Hauptgebäude der Fachhochschule in der Ernst-Boehe-Str. 4 aus.

Die BAföG-Anträge erhalten Sie auch bei anderen Ämtern für Ausbildungsförderung. Außerdem liegen sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafoeg-bmbf.de ausdruckbar vor.

Weitere Formulare, die in bestimmten Fällen gebraucht werden, sind
Härteantrag wenn ein Familienmitglied (schwer-) behindert ist
Krankenversicherungsbestätigung für selbst beitragspflichtig versicherte Studierende
Mietbescheinigung wenn der Mietvertrag älter als 2 Monate ist oder bei Änderungen
Kinderbetreuungszuschlag Erklärung

BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz


Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem einzelnen, selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet, die Ausbildung ermöglicht, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.

Das BAföG ist äußerst kompliziert und unterliegt zudem häufigen Änderungen. Deshalb sehen wir hier von ausführlichen Erläuterungen zu diesem Gesetz ab. Sie können das Gesetz jedoch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) genau nachlesen. Das Ministerium bietet hier auch seine BAföG-Broschüre mit Beispielen, Rechtsgrundlagen, Merkblättern (z. B. Auslandsförderung), Formularen etc. an - 

http://www.bafoeg-bmbf.de

Was gibt es im Web bezüglich BAföG?

http://www.studentenwerke.de BAföG auch für mich? Das Deutsche Studentenwerk informiert über Förderungsarten, Voraussetzungen, Darlehenshöhe und vieles mehr. Antragsformulare stehen zum Download zur Verfügung.

www.bafoegrechner.de Wieviel BAföG wird es voraussichtlich geben? Hier können Sie selbst eine erste Berechnung vornehmen.

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/index.jsp Hier gibt es Informationen zum Bildungskredit und zum ab 1.4.2006 neu aufgelegten Programm des Studienkredites.

http://www.daad.de Informationen für ausländische Studierende sowie Förderungsmöglichkeiten für ausländische und deutsche Studierende.

http://www.verwaltung.uni-mainz.de/dez1/forschungsfoerderung/ Forschungsförderung: internationale Liste mit 300 Institutionen, zusammengestellt von der Universität Mainz.


http://www.gez.de/
Rundfunkgebührenbefreiung ab Antragstellung
Entgegen verbreiteter Auffassung muss der Leistungsbescheid nach dem BAföG nicht abgewartet werden, um von der Gebührenpflicht befreit werden zu können. Wollen Sie sich von Beginn Ihres Bewilligungszeitraumes Ihren Anspruch auf Gebührenfreiheit sichern, bedarf es eines "vorsorglichen Befreiungsantrages" (auf der o.g. Homepage). Liegt der GEZ ein solcher Antrag vor, kann der Nachweis für die Befreiung (BAföG-Bescheid) nachgereicht werden, ohne dass dem Antragsteller ein Nachteil entsteht.

BAföG Infos

Links zum Thema Bafög