BAföG Infos
Wieviel BAföG gibt es maximal?
Im günstigsten Fall können Studierende derzeit den Höchstsatz von 585 monatlicher Förderung erhalten. Dieser Betrag kann dann erreicht werden, wenn die / der Studierende eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss.
| Maximaler BAföG-Satz |  |  |
 | bei den Eltern wohnend | mit eigener Wohnung |
| Grundbedarf | 333,– | 333,- |
| Bedarf zur Unterkunft | 44,– | 133,– |
| Mietkostenzuschlag (max.) | -- | 64,– |
| Zuschuss für Krankenversicherung | 47,– | 47,– |
| Zuschuss für Pflegeversicherung | 8,– | 8,– |
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| max. Förderung | 432,-- | 585,-- |
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Mit wieviel BAföG kann ich rechnen?
Wieviel Sie im Einzelfall bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Durch die verbesserten Bedingungen können seit April 2001 mehr Studierende damit rechnen, gefördert zu werden. Auch erhalten jetzt mehr Studierende den BAföG-Höchstsatz, im Bundesdurchschnitt sind das derzeit 44 Prozent aller BAföG-EmpfängerInnen. Der durchschnittlich ausgezahlte monatliche Förderungsbetrag beläuft sich auf immerhin 365 € .
In Ausnahmefällen wird BAföG auch elternunabhängig gewährt, z.B. wenn Sie vor Beginn des Studiums schon eine bestimmte Zeit lang berufstätig gewesen sind. In diesem Fall können Sie grundsätzlich mit dem Höchstsatz rechnen!