Hinweise zum Rückmeldeantrag
Rückmeldung
Eingeschriebene Studentinnen und Studenten, die ihr Studium hier im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.
Der Zahlungseingang des studentischen Beitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz gilt als Rückmeldeerklärung. (Konto 55001527, BLZ 550 000 00 bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Mainz) Die Stammdaten mit Studienausweis und Studienbescheinigung werden an Ihre Semesteranschrift versandt.
Bitte benutzen Sie den vorgedruckten Überweisungsträger für Ihre Rückmeldung, damit der Betrag von der Landeshochschulkasse eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden kann. Bei Online-Überweisung geben sie bitte ihre Matrikelnummer, Name und Semester (z.B. SS 2010) im Feld Verwendungszweck an.
Rückmeldefrist
Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der Zahlungsweg einige Tage dauern kann, d. h. Sie müssen Ihre Überweisung spätestens 8 bis 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist bei Ihrer Bank abgeben. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag bei der Landeshochschulkasse ein, werden
15,00 Euro Säumisgebühren für die verspätete Rückmeldung fällig. Das bedeutet für Sie einen finanziellen Mehraufwand und die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühren durchgeführt. Für die
verspätete Rückmeldung wird eine Nachfrist festgesetzt. Dies ist eine Ausschlussfrist, d. h. eine reguläre Rückmeldung ist danach nicht mehr möglich. Sie erhalten einen Bescheid über die
Exmatrikulation; in begründeten Fällen kann nach einem Widerspruch gegen diesen Bescheid, der schriftlich beim Studierendensekretariat einzulegen ist (nicht per Mail, Begründung und Unterschrift nicht vergessen, evtl. Zahlungsbeleg beilegen), die Exmatrikulation zurückgenommen werden.
Die Nachfrist endet i. d. R.
zwei Wochen nach dem letzten Tag der regulären Rückmeldefrist für das entsprechende Semester. Beide Fristen werden auf der Homepage bekannt gegeben.
Folgen der Nichtrückmeldung
Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Rückmeldung hat die Exmatrikulation von Amts wegen zur Folge (s.oben).
Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist mit dem Vordruck, der im Studierendensekretariat erhältlich oder auf unserer Homepage www.fh-ludwigshafen.de unter Studium/Formulare abrufbar ist, zu beantragen. Unterlagen zur Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Der Urlaubsantrag mit Unterlagen kann mit der Post eingereicht oder persönlich im Studierendensekretariat vorgelegt werden.
Vergessen Sie nicht, dem Studierendensekretariat die Änderung Ihrer Adresse mitzuteilen, damit Sie postalisch erreichbar sind.