Hochschulrat
Für jede Hochschule in Rheinland-Pfalz wird ein Hochschulrat gebildet. Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat insbesondere die Aufgabe der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen, der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen der Hochschule zuzustimmen, den allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Zuweisung der Mittel zuzustimmen, die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten, Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten und dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen.
Die Amtszeit des Hochschulrats beträgt fünf Jahre. Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben und fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Der Hochschulrat wählt ein vorsitzendes Mitglied und zwei stellvertretend vorsitzende Mitglieder und gibt sich eine Geschäftsordnung. Das vorsitzende Mitglied und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied dürfen nicht Angehörige der Hochschule sein.
Mitglieder:
Dr. Dieter Wagner, Vorsitzender des Hochschulrates
Prof. Dr. Karl-Heinz Beißner, Professor an der Fachhochschule Ludwigshafen
Marco Esser, Commerzbank AG
Prof. Dr. Werner Gladen, Professor an der Fachhochschule Ludwigshafen
Prof. Dr. Arnd Götzelmann, Professor an der Fachhochschule Ludwigshafen
Prof. Dr. Susanne Härterich, Professorin an der Fachhochschule Ludwigshafen
Prof. Dr. Beate Krais, Institut für Soziologie der Technischen Universität Darmstadt
Prof. Dr. Erhard Mielenhausen, Präsident der Fachhochschule Osnabrück
Dr. Heinz-Ulrich Schmidt, Ministerialdirigent a. D.
Thomas Wagner, Fachhochschule Ludwigshafen