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Rückmeldung


Rückmeldefrist für das Wintersemester 2010/11
Hinweise:
Die Zahlung des Semesterbeitrags (und evtl. anderer fälliger Entgelte) wird als Rückmeldeerklärung gewertet. Eine extra schriftliche Mitteilung ist nicht notwendig. Ein Überweisungsvordruck für den Semesterbeitrag ist im Stammdatenblatt für das laufende Semester enthalten.
Geht die Zahlung nicht innerhalb der Rückmeldefrist bei der Fachhochschule ein, so wird eine Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung in Höhe von 15,00 Euro fällig. Die Rückmeldung wird erst nach Eingang dieser Gebühr vollzogen. Bitte achten Sie deshalb darauf, die Zahlung rechtzeitig - unter Berücksichtigung der Banklaufzeiten - zu veranlassen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Rückseite des Stammdatenblattes, das Sie mit den neuen Studienbescheinigungen für das jeweilige Semester als Anlage erhalten, oder Hier.

Beurlaubung
Die Beurlaubung ist gleichzeitig mit der Rückmeldung zu beantragen. Eine Begründung und geeignete Nachweise sind beizufügen. Mögliche Gründe
sind: Krankheit, ein Auslandssemester oder ein Praktikum, das nicht lt.
Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, Schwangerschaft und Erziehung eines 
Kindes, Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder Organen der FH.

Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich, eine Beurlaubung nach Vorlesungsbeginn nur in gravierenden Ausnahmefällen.

Exmatrikulation
Die Exmatrikulation kann schriftlich erfolgen. Beim Studierendensekretariat sind einzureichen:

  1. Antrag auf Exmatrikulation
  2. von der Bibliothek entlasteter Studierendenausweis
  3. adressierter und frankierter Rückumschlag (0,55 Euro)  für die Zusendung der Exmatrikulationsbescheinigung und Rentenversicherungsnachweises
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