Suche starten
>Home FH LU >Home >Druckansicht
in English auf Deutsch  

Fördermöglichkeiten

Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in Europa
Die EU fördert die Studierendenmobilität innerhalb Europas mit
Stipendienmitteln Erasmus SMS
  • Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in der EU, den EFTA Ländern und der Türkei
  • mit maximal 200 €/Monat
  • Bewerbungsfristen sind der 1.2. für das Winter- und der 1.8. für das Sommersemester
  • bitte reichen Sie den Antrag auf ein EU-Stipendium beim Bereich Internationale Angelegenheiten ein

Promos
Promos unterstützt mit einer Teilförderung:
  • Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule
  • kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
  • Praktikum im Ausland
  • Fahrtkostenzuschuss

nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule in Europa (Erasmus)

Bewerbungsfristen: 1. November für das darauffolgende Sommersemester
1. April für das darauffolgende Wintersemester

Bitte reichen Sie den Antrag auf eine Teilförderung durch Promos beim Bereich Internationale Angelegenheiten ein



Fulbright - Studienaufenthalte in den USA
Die Fulbright Kommission vergibt Voll- und Teilstipendien für Studienaufenthalte in den USA.
Studierende reichen ihre Bewerbungsunterlagen im Bereich Internationale Angelegnheiten ein, Graduierte direkt bei der Fulbrigth Kommission
  • für 1 akademisches Jahr (neun bis zehn Monate)
  • Die Bewerbungsfristen:
Voll- und Teilstipendien: April bis Juni für die Studienaufnahme im August des darauffolgenden Jahres
Reisekostenstipendien: Dezember/Januar für den im selben Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum
  • Wann bewerben: Studierende von Fachhochschule ab dem 2. Studiensemester
  • Was beinhaltet das Stipendium: Grundleistungen, Übernahme, der Studiengebühren, Zuschuss zu bzw. Übernahme der Lebenshaltungskosten, Vorbereitungstagung in Deutschland und Veranstaltungen für Fulbright-Stipendiaten in den USA.
Nähere Informationen und die Bewerbungsformulare zum downloaden finden Sie unter www.fulbright.de



Auslands-Bafög
hier gilt die Regel: wer Inlands-BAFÖG bezieht kann Auslands-BAFÖG beantragen.
Die Zuständigkeit liegt hier, für das ganze Bundesgebiet nach bestimmten Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern - Liste s. unter
Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter
www.das-neue-bafög.de


Bildungskredit
Studierende, die keinen Anspruch auf Auslands-BAFÖG haben, können einen Bildungskredit für Auslandsaufenthalte beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragen.
Nähere Informationen finden Sie unter der Telefonnummer: 0221-75 84 492 oder im Netz unter:
www.daad.de oder www.bildungskredit.de