Finanzierung
Studium und Ausbildung können auf unterschiedliche Weise finanziert werden.
Ausbildung
Dauer: 24 Monate
Während der Ausbildung wird Ausbildungsvergütung gezahlt. Hierzu gibt es in Rheinland-Pfalz tarifvertraglich geregelte
Ausbildungvergütungen.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die bei den zuständigen Stellen erfragt werden können.
Die Ausbildungszeiten sind im Zeitplan grau und hellblau unterlegt.
Studium
Während des Studiums (außerhalb der 24 Monate Ausbildungszeit) erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. Das Studium ist grundsätzlich förderungsfähig gemäß BAFöG. Vergütungen während der Praxisprojekte werden angerechnet. Nähere Informationen zum BAFöG finden Sie auf den Seiten des BAFöG Amtes.